Das Problem ist nicht die Tonne
Sie haben die Bereitstellung im Mietvertrag geregelt, oder Sie haben einen Plan im Treppenhaus aufgehängt. Trotzdem landet das Thema regelmäßig bei Ihnen: eine verpasste Leerung, überquellende Behälter, Beschwerden zwischen Parteien, die sich gegenseitig die Schuld geben.
Der Grund ist selten mangelnder Wille. Es ist die Komplexität. Bei fünf Tonnenarten mit drei verschiedenen Rhythmen ändert sich jede Woche, welcher Behälter raus muss — dazu Feiertagsverschiebungen und wechselnde Bewohner. Das ist Terminverwaltung, keine Gefälligkeit.
Der entscheidende Punkt: Kostenneutral
Bei korrekter Vertragsgestaltung sind die Kosten auf die Mieter umlagefähig. Für Sie ist der Posten dann ein durchlaufender Betrag — und die Diskussion über zwanzig Euro Preisunterschied erledigt sich.
Der Haken liegt im Mietvertrag. Ein Verweis auf „Müllabfuhr“ reicht nach der Rechtsprechung nicht: Das Amtsgericht Frankfurt hat entschieden, dass diese Position das Bewegen der Behälter sprachlich nicht erfasst. Sie brauchen entweder eine Hauswartposition oder eine ausdrückliche Benennung als sonstige Betriebskosten.
Bei laufenden Verträgen können Sie eine neue Betriebskostenart nicht einseitig einführen — dafür braucht es eine Mehrbelastungsklausel oder die Zustimmung des Mieters. Was in der Praxis funktioniert, haben wir im Detail beschrieben.
Unsere Rechnung ist darauf ausgelegt: eine Leistung, eine Position, ohne nicht umlagefähige Anteile, die Sie herausrechnen müssten. Bei einer Hausmeisterrechnung mit gemischten Leistungen ist das anders.
Was Sie bekommen
- Bereitstellung am Vorabend, nicht morgens um sechs. Rückführung am Leerungstag, damit die Tonnen nicht tagelang am Bordstein stehen.
- Alle Fraktionen, unabhängig vom Betreiber — auch Wertstofftonnen, die der kommunale Vollservice oft nicht abdeckt.
- Abfuhrkalender im System statt fester Wochentage. Feiertage, Streik und kurzfristige Ausfälle sind eingearbeitet.
- Dokumentation mit Foto und Zeitstempel. Für Sie der Leistungsnachweis bei der Belegeinsicht, im Streitfall die Klärung in dreißig Sekunden.
- Meldung von Auffälligkeiten. Wenn ein Behälter dauerhaft überläuft oder Fehlwürfe auftreten, erfahren Sie es von uns.
Was es Sie ohne Dienstleister kostet
Rechnen Sie die aktuelle Lösung ehrlich durch:
- Sonderleerungen nach verpassten Terminen — je nach Stadt 30 bis 80 Euro pro Fall
- Ihre Zeit. Drei Anrufe pro Woche wegen Mülltonnen sind über ein Jahr rund zwei Arbeitstage
- Reinigung verschmutzter Flächen, wenn Säcke neben der Tonne landen
- Haftung. Eine umgekippte Tonne auf dem Gehweg ist Ihr Thema, nicht das des Mieters, der sie rausgestellt hat
- Fluktuation. Jeder Mieterwechsel bricht den internen Plan
Bei einem Achtparteienhaus liegen die Servicekosten typischerweise bei rund 95 Euro im Monat. Umgelegt sind das knapp zwölf Euro pro Wohnung.
Für Kapitalanleger mit mehreren Objekten
Bei mehreren Objekten in einer Stadt bündeln wir Anfahrten zu einer Route. Der Preis pro Objekt sinkt dadurch um 15 bis 30 Prozent gegenüber der Einzelbeauftragung. Sie bekommen eine Sammelrechnung mit Aufschlüsselung, geeignet zur direkten Übernahme in die Abrechnung je Objekt.
Häufige Fragen
Ist der Mülltonnenservice umlagefähig?
Ja, bei korrekter Vereinbarung im Mietvertrag. Ein pauschaler Verweis auf die Betriebskostenverordnung genügt für sonstige Betriebskosten nicht.
Kann ich das bei laufenden Mietverträgen einführen?
Nur mit Mehrbelastungsklausel oder Zustimmung. Bei Neuvermietung problemlos aufnehmen.
Was ist mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot?
Holen Sie beim ersten Mal Vergleichsangebote ein und heben Sie sie auf. Der günstigste Anbieter muss es nicht sein — Zuverlässigkeit und Nachweisführung sind legitime Kriterien.
Muss ich meine Mieter informieren?
Sinnvoll, damit nicht doppelt rausgestellt wird. Einen Aushangtext liefern wir mit.
Was, wenn ein Objekt leer steht?
Pausieren ist möglich, ohne den Vertrag zu berühren.
Angebot anfragen — Antwort spätestens am nächsten Werktag. Unsere Einsatzgebiete finden Sie unter Standorte.
Hinweis: Angaben zum Mietrecht ersetzen keine Rechtsberatung.

