Wenn der Rausstellplan zum Dauerthema wird
In fast jeder Eigentümergemeinschaft läuft es gleich ab. Anfangs macht es jemand freiwillig. Dann zieht die Person aus oder wird älter. Ein Plan wird aufgehängt, funktioniert zwei Monate, dann bleibt eine Leerung liegen. Beim nächsten Mal steht das Thema wieder auf der Versammlung.
Manchmal kommt der Anstoß auch von außen: Der Entsorger teilt mit, dass die Tonnen künftig an der Straße stehen müssen, weil der Weg aus Hof oder Keller zu lang ist. Dann muss die Gemeinschaft handeln, ob sie will oder nicht.
Was das für Ihre WEG bedeutet
- Die Aufgabe hängt an niemandem mehr. Kein Turnus, keine Vertretungsregelung, kein Unmut über die, die es angeblich nie machen.
- Feiertage sind kein Problem. Wir arbeiten nach dem Abfuhrkalender Ihrer Kommune, nicht nach Wochentagen. Genau daran scheitern interne Pläne am zuverlässigsten.
- Nachweisbar für den Beirat. Jeder Einsatz ist mit Foto und einem Zeitstempel dokumentiert. Wenn auf der Versammlung gefragt wird, ob die Leistung erbracht wurde, gibt es eine Antwort statt einer Diskussion.
- Alle Fraktionen. Auch Wertstofftonnen, die vom Vollservice des kommunalen Entsorgers häufig nicht erfasst werden.
Der Beschluss ist einfacher, als die meisten denken
Die Beauftragung eines Dienstleisters für die laufende Bewirtschaftung ist eine Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung nach § 19 WEG. Es genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Keine Allstimmigkeit, keine qualifizierte Mehrheit, keine bauliche Veränderung.
Damit der Beschluss hält, sollte er drei Dinge enthalten: den Leistungsumfang, einen Kostenrahmen und den Verteilungsschlüssel. Eine fertige Formulierung samt Erläuterung stellen wir bereit.
Für die Einladung: Wir stellen Ihnen ein Angebot aus, das Sie der Tagesordnung direkt als Anlage beifügen können — mit konkretem Monatsbetrag, damit der Beschluss bestimmt genug ist.
Die drei Einwände, die immer kommen
„Das ist zu teuer.“
Rechnen Sie es pro Einheit. Ein Haus mit acht Parteien liegt typischerweise bei rund 95 Euro im Monat — knapp zwölf Euro pro Wohnung. Das ist weniger als eine einzelne Sonderleerung nach einer verpassten Abholung.
„Das haben wir doch immer selbst geschafft.“
Dieser Einwand kommt meist von der Person, die es bisher gemacht hat, und er kommt nicht aus Sparsamkeit. Es hilft, das anzusprechen: Es geht nicht darum, dass es bisher nicht funktioniert hat, sondern darum, dass es nicht an einer Person hängen soll.
„Wir wollen uns nicht langfristig binden.“
Müssen Sie nicht. Monatlich kündbar. Für die Versammlung empfiehlt sich ein Probelauf mit Berichtspflicht zur nächsten Sitzung — das nimmt der Entscheidung die Endgültigkeit, und wer skeptisch ist, kann trotzdem zustimmen.
Für vermietende Eigentümer in der Gemeinschaft
Ein Punkt, der die Zustimmung oft erleichtert: Wer seine Einheit vermietet, kann die anteiligen Kosten bei entsprechender Regelung im Mietvertrag auf den Mieter umlegen. Der Posten ist für diese Eigentümer also kostenneutral.
Voraussetzung ist eine korrekte Formulierung im jeweiligen Mietvertrag — ein Verweis auf „Müllabfuhr“ genügt dafür nicht.
Nach dem Beschluss
Drei Dinge, die erfahrungsgemäß untergehen:
- Beschluss in die Beschlusssammlung — Pflicht nach § 24 Abs. 7 WEG.
- Zugang zum Stellplatz klären. Bei verschlossenem Müllraum brauchen wir eine Lösung: Schlüsselkasten mit Code oder Übergabe an den Hausmeister. Das ist der häufigste Grund für einen holprigen Start.
- Bewohner informieren. Sonst stehen in der ersten Woche die Tonnen doppelt draußen. Einen Aushangtext liefern wir mit.
Häufige Fragen
Welche Mehrheit brauchen wir?
Einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Können Sie ein Angebot für die Einladung erstellen?
Ja, mit konkretem Monatsbetrag und Leistungsbeschreibung, geeignet als Anlage zur Tagesordnung.
Nach welchem Schlüssel werden die Kosten verteilt?
Nach dem in Ihrer Gemeinschaftsordnung vorgesehenen Schlüssel, sofern der Beschluss nichts anderes regelt.
Was, wenn ein Eigentümer anficht?
Ein Beschluss mit Kostenrahmen, Leistungsumfang und beigefügtem Angebot ist gut zu besprechen. Bei größeren Beträgen legen Sie zusätzlich Vergleichsangebote vor.
Können wir erst einmal testen?
Ja. Monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit.
Angebot für Ihre Eigentümerversammlung anfragen. Eine Übersicht unserer Einsatzgebiete finden Sie unter Standorte.
Hinweis: Angaben zum WEG-Recht ersetzen keine Rechtsberatung.

